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Satzung
der Heimatortsgemeinschaft
Rode (HOGR)
1.
Benennung und Sitz
Der Verein
führt den Namen Heimatortsgemeinschaft RODE
Die
Kurzbezeichnung ist HOGR.
Sitz des
Vereins ist 90617 Puschendorf.
Der Verein
soll ins Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz e.V." führen.
2.
Zweck
Die HOGR
versteht sich als eigenständige Gliederung aller RODER.
Der Verein
soll den Bestand an Hergebrachtem für die jetzt Lebenden verfügbar machen
und an
zukünftige
Generationen weitergeben.
In diesem
Selbstverständnis der HOGR kann die Satzung ein Leitfaden sein, die uns die
entstehenden
Aufgaben
bewusst macht und uns zum tätigen Wirken anspornt, zum Besten aller Glieder
unserer
Gemeinschaft.
Hierbei
ergeben sich nachfolgende konkrete Zielsetzungen:
- Wahrung und Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls
der Gemeinschaft der
Roder Landsleute.
- Sicherung des Roder
Kulturgutes.
- Organisation von regelmäßigen Treffen.
- Enge Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung
mit der Landsmannschaft der
Siebenbürger Sachsen.
3.
Gemeinnützigkeit
Der Verein
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist
die Förderung der Heimatpflege.
Er ist
selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Mittel können
nur für satzungsmäßige Vorhaben verwendet werden.
Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine
Person durch Ausgaben,
die dem
Zweck des Vereins fremd sind, oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
Die
Gemeinnützigkeit ist beim Finanzamt Fürth zu beantragen.
4. Geschäftsjahr des Vereins ist das
Kalenderjahr
5.
Mitgliedschaft
Mitglied
des HOGR kann werden, wer sich als Roder fühlt, seine Wurzeln nach
Geburt
oder Abstammung in Rode weiß, zugezogen oder angeheiratet sich zu einem Roder
entwickelte,
aus Sympathie zu Gemeinde und Bevölkerung gerne Roder sein oder werden möchte.
Die
Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung
beantragt.
Der
Vorstand bestätigt oder lehnt den Antrag ab. Die Mitgliedschaft endet durch
den Tod,
schriftliche Austrittserklärung oder Ausschluss. Der Ausschluss eines
Vereinsmitglieds kann
vom Vorstand beschlossen werden, falls das Mitglied *in unzumutbarer Weise den
Vereinsfrieden schädigt oder mit dem Vereinsbeitrag mehr als ein Jahr im
Verzug ist.
Die
Ausscheidung aus dem Verein und die Streichung aus dem Adressenverzeichnis
der Datenbank wird schriftlich bestätigt.
6.
Mitgliederversammlung / Vollversammlung
Die
Vollversammlungen finden alle zwei Jahre statt, vornehmlich in den
Mainfrankensälen in Veitshöchheim.
Über Zeit und Ort bestimmt der Vorstand. Versammlungen sind einzuberufen
durch den Vorstand, über eine
Anzeige in der Siebenbürgischen Zeitung, wobei zwischen der Anzeige und der
Versammlung mindestens
14 Tage Frist liegen müssen..
Über die
Versammlungen ist schriftlich Protokoll zu führen und vom Vorsitzenden oder
seinem Stellvertreter
zu unterschreiben. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher
Mehrheit durch offene Abstimmung.
Unabhängig von der Zahl der Anwesenden ist eine Vollversammlung beschlussfähig.
7.
Rechte und Pflichten der
Mitglieder
- Rechte
- Teilnahme an allen Veranstaltungen,
- Zu wählen und gewählt zu werden.
- Vereinsbetreffende Informationen zu erhalten.
- Pflichten
- Anerkennung der Satzung.
- Zahlung der Jahresbeiträge.
8. Organe des Vereins
- Vorstand
-
Mitgliederversammlung als Vollversammlung
-
Kassenprüfer
9. Der Vorstand besteht aus:
- Vorsitzender
- Stellvertreter
- Kassenwart
- Schriftführer
- Sozialbeauftragter
- Beauftragte
Roder Kirche
Der
Vorstand wird von den Mitgliedern auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Scheidet
ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand
ein
Ersatzmitglied
für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitgliedes.
Vorstand
im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder von
ihnen
ist allein vertretungsberechtigt.
Ausschließlich
für das Innenverhältnis wird angeordnet, dass der Stellvertreter nur bei
Verhinderung
des Vorsitzenden handeln soll.
10.
Aufgaben des Vorstandes:
- Vorstandssitzungen nach Bedarf einberufen.
- Organisation der Roder Treffen alle 2 Jahre in
Veitshöchheim.
- Führung und Verwaltung der Mitgliederliste. (
Adressen Kartei)
- Verwaltung von Beiträgen, Spenden und des
Vereinseigentums.
- Bestimmung des Mitteleinsatzes.
- Information der Mitglieder durch die Siebenbürger
Zeitung.
- Rechnungslegung vor der Vollversammlung alle 2
Jahre.
11.
Einsatz der Finanzmittel - Mitgliedsbeiträge
Die
Mitarbeit im Verein ist ehrenamtlich.
Die
Jahresbeiträge werden nur satzungsgemäß eingesetzt. Zweckgebundene Spenden
sind für den
bestimmten
Zweck zu verwenden.
Die
Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und sind jeweils im Januar eines jeden
Jahres fällig.
Über die
Höhe des Beitrages entscheidet die Mitgliederversammlung.
12.
Satzungsänderung und Auflösung
Über die
Änderung der Satzung und die Auflösung der HOGR entscheidet die
Mitgliederversammlung.
Satzungsänderungen die vom Amtsgericht oder Finanzamt gefordert werden, kann
der Vorstand beschließen.
Über alle Änderungen wird Protokoll geführt. Bei Auflösung des Vereins
oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das gesamte Vermögen an das Siebenbürgische Museum 'in
Gundelsheim das es ausschließlich
für gemeinnützige Zwecke verwenden darf.
Liste der
Gründungsmitglieder:

Eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts
Fürth
am 28.November 2000, unter VR 1227.
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